Okt 12
Ein deutsches Amtsgericht hat jüngst ein Urteil gesprochen, das einige Menschen überraschen dürfte. Es geht um die Mitarbeiter der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk- und Fernsehgebühren, die vom Kläger ein Hausverbot ausgesprochen bekommen hatten. Diese dürfen die Räume des Klägers nicht mehr betreten.
Immer wieder kommen die Mitarbeiter der GEZ zu den Menschen nach Hause, nicht nur, um Gebühren einzutreiben, sondern auch, um nachzusehen, wie viele Computer, Radiogeräte und Fernseher in einem Haushalt befindlich sind. Auch auf der Suche nach neuen Adressen drehen die Angestellten immer wieder ihre Runde. Sie vergessen dabei manchmal, dass ihnen keine Amtsgewalt zur Verfügung steht. Auch das Befragen von Nachbarn, unmündigen Kindern oder das Vorgeben falscher Tatsachen kommt ab und an vor. Immer wieder liest man darüber auch in den Medien.
Die andere Seite der Medaille sind beispielsweise Diebe, die bei alten Leuten klingeln, sich für GEZ Mitarbeiter ausgeben und die gewisse Obrigkeitshörigkeit der alten Menschen ausnutzen, um sie zu bestehlen. Die älteren Herrschaften haben ihre Geräte ordnungsgemäß gemeldet und lassen die vermeintlichen Kontrolleure in das Haus, nichtsahnend, dass es sich hier um eine böse Falle handeln könnte. Diese Trickdiebe nutzen aber nicht nur die Verkleidung als GEZ Mitarbeiter, sondern auch noch ganz andere Tricks.
Dass man ein Hausverbot aussprechen kann, war vielen bisher unbekannt. Laut des Gerichtsurteils handelt es sich allerdings um ein eingeschränktes Hausverbot, denn nach vorheriger schriftlicher Terminvereinbarung zu ganz normalen Arbeitszeiten darf ein Besuch seitens der Gebühreneinzugszentrale durchaus stattfinden. Bis zur Pauschalisierung der monatlichen Beiträge, von denen die öffentlich-rechtlichen, nicht aber die privaten Fernseh- und Radiosender profitieren, wird sich hier noch manche Streitfrage klären lassen müssen. Immer noch versuchen sich Tausende Haushalte, an den Gebühren vorbei zu mogeln.
Okt 05
Hört man von manchen Geschichten, die in Deutschland passieren, möchte man am liebsten den Computer aus dem Fenster schmeißen und das Internet abmelden. Nur so kann man nämlich absolut sicher sein, dass niemand aus der Familie in eine Download Falle tappt. Ein Beispiel, das erst kürzlich Schlagzeilen machte: Eine Mutter bekommt einen Brief vom Rechtsanwalt, der für Übelkeit sorgte: Von ihrem Internetanschluss aus sei mindestens ein illegaler Download vorgenommen worden. Wie üblich kontrollierten die Behörden den PC, wobei sich herausstellte, dass der Übeltäter ihr 12 Jahre alter Sohn gewesen war. Nicht nur ein Lied, sondern gleich knapp 300 waren es, die per Tauschbörse den Besitzer gewechselt haben. Jedes dieser Lieder soll nun mehrere hundert Euro kosten, ein sechsstelliger Betrag, bei dem noch nicht einmal alle Gebühren und Anwaltskosten berücksichtigt sind. Das bedeutet für eine normale Familie den absoluten finanziellen Ruin.
Gegenargumente waren nutzlos: Es zählte nichts, dass der Sohn noch nicht strafmündig war, als er auf den angeblichen „free Download“ Button klickte. Als zahlender Internetkunde ist man auch dafür verantwortlich, was von seinem Anschluss aus, von seiner IP-Adresse aus mit dem Netzzugang angestellt wird. Auch die geschickte Anordnung, die auf einer Seite sehr irreführend kostenpflichtige Klicks verlockend darstellte, sei kein Grund zur Straffreiheit. Also stehen der Mutter und ihrem Sohn wohl lebenslange Zahlungsverpflichtungen ins Haus, die sogar in der Privatinsolvenz enden können. Solche Geschichten geschehen tagtäglich in Deutschland. Die Palette der Straftaten reicht von Downloads von kleinen Rezepten über Musik- und Videodownloads bis hin zu bewussten Angeboten und Downloads von gecrackter Software. Kommen die Inhaber der Urheberrechte und deren gesetzliche Vertreter den „Dieben“ – ob nun bewusst oder unbewusst in die Straftat verwickelt – auf die Schliche, ist das alles kein Kavaliersdelikt mehr, sondern eine Frage mehrerer Jahre Haft und einer Riesensumme an Strafzahlungen.